Das aktuelle Gebot auf einer Auktionsseite wirkt oft verlockend niedrig. Wer zum ersten Mal bei einer Insolvenz- oder Industrieauktion kauft, erlebt beim Blick auf die Rechnung aber häufig eine Überraschung. Zum Zuschlag kommen fast immer mehrere Posten hinzu, die zusammen schnell 40 % und mehr ausmachen. Dieser Artikel zeigt, welche Kosten anfallen, wie sie berechnet werden und wie Sie Ihr Maximalgebot richtig festlegen.
1. Das Käuferaufgeld
Das Aufgeld (auch Käuferprovision, Auktionsgebühr oder Buyer's Premium) ist die Vergütung des Auktionshauses und wird als Prozentsatz auf den Zuschlag berechnet. Bei den Industrie- und Insolvenzauktionshäusern, deren Lose wir erfassen, liegt es laut deren Bedingungen meist bei 18 %. Es gibt Abweichungen: Manche Häuser berechnen bei Präsenzauktionen einen niedrigeren Satz, andere bei differenzbesteuerten Posten einen höheren. Einige legen das Aufgeld je Auktion fest. Behördliche Plattformen wie die Justiz-Auktion verlangen dagegen in ihren Bedingungen kein Käuferaufgeld.
Eine Übersicht mit Quellen finden Sie in unserem Vergleich der Auktionshäuser.
2. Die Umsatzsteuer – oft auf Zuschlag und Aufgeld
Verkauft ein Unternehmen aus der Insolvenzmasse, ist der Verkauf in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Dann fällt die Umsatzsteuer auf den Zuschlag und auf das Aufgeld an – in Deutschland 19 %, in Österreich 20 %. Das Aufgeld selbst ist als Leistung des Auktionshauses immer steuerpflichtig.
Ausnahmen gibt es, wenn der Einlieferer keine Umsatzsteuer ausweisen muss (etwa bei Privatinsolvenzen) oder wenn ein Posten differenzbesteuert verkauft wird. Dann fällt die Umsatzsteuer meist nur auf das Aufgeld an bzw. wird nicht gesondert ausgewiesen. Seriöse Auktionshäuser kennzeichnen solche Lose.
3. Die Rechnung im Beispiel
| Posten | Deutschland (19 %) | Österreich (20 %) |
|---|---|---|
| Zuschlag | 1.000,00 € | 1.000,00 € |
| Aufgeld 18 % | 180,00 € | 180,00 € |
| Umsatzsteuer auf 1.180 € | 224,20 € | 236,00 € |
| Summe vor Transport | 1.404,20 € | 1.416,00 € |
Für Unternehmen mit Vorsteuerabzug ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Für Privatpersonen ist sie ein echter Kostenbestandteil.
4. Weitere Nebenkosten
- Losgebühren oder Bearbeitungsgebühren: Einige Häuser berechnen pro Los eine Pauschale oder Gebühren für bestimmte Zahlungsarten (z. B. Barzahlung).
- Lagergebühren: Wer nicht innerhalb der Frist abholt, zahlt je nach Haus Lagergeld pro Tag und Posten.
- Sonderabholtermine: Außerhalb der regulären Abholzeiten werden teils pauschale Gebühren fällig.
- Demontage, Verladung und Transport: Bei Maschinen häufig der größte Posten. Preise gelten oft „ab Standort, nicht demontiert“.
- Anfahrt: Bei kleinen Losen entscheidet die Anfahrt oft darüber, ob sich der Kauf lohnt.
- Folgekosten: Prüfungen (z. B. UVV beim Stapler), Ersatzteile, Reinigung, Zulassung.
5. So legen Sie Ihr Maximalgebot fest
Arbeiten Sie rückwärts: Legen Sie fest, was das Los Sie insgesamt kosten darf – inklusive Transport. Ziehen Sie Transport und Pauschalen ab und teilen Sie den Rest durch den Faktor aus Aufgeld und Umsatzsteuer. Bei 18 % Aufgeld und 19 % Umsatzsteuer ist dieser Faktor 1,18 × 1,19 ≈ 1,404. Bei einem Budget von 2.000 € und 200 € Transport liegt Ihr Maximalgebot also bei etwa 1.280 €.
Genau diese Rechnung übernimmt unser Auktionskosten-Rechner – auch für Sonderfälle wie „Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld“.
Fazit: Rechnen Sie bei Industrie- und Insolvenzauktionen grob mit einem Aufschlag von rund 40 % auf das sichtbare Gebot, zuzüglich Transport. Wer das von Anfang an einplant, kauft entspannter und vermeidet Fehlkäufe.
